Trainingszelle Nordic Mittelbünden (NMB)

Die Trainingszelle Nordic Mittelbünden (kurz: NMB) wurde am 16. Mai 2008 gegründet.
Zuvor waren die Sektionen Nordic und Alpin in einer Trainingszelle vereint (TSM Trainingsstützpunkt Mittelbünden).

Folgende Vereine sind seit der Gründungsversammlung in der Trainingszelle Nordic Mittelbünden dabei:

und ausserdem auch unsere Sponsoren.

  • Wir betrachten die Natur und Umwelt als grundlegendes Kapital des Tourismus und des Wintersports.
  • Wir wollen dieses Kapital für unsere Zwecke nutzen aber auch langfristig erhalten.
  • Wir fassen unsere Tätigkeiten bewusst als sozialpolitische Aufgabe auf und fühlen uns vor allem der Jugend verpflichtet.
  • Wir unterstützen und fördern unsere Jugend im Freizeitsport, indem wir ihnen verschiedene Trainings- und Wettkampfmöglichkeiten (nordic cup mittelbünden) in der Region anbieten.
  • Wir unterstützen talentierte, leistungsorientierte AthletenInnen, während und nach ihrer sportlichen Laufbahn in den bereichen Training, Sportausbildung, berufliche Ausbildung, Coaching und beruflichen Wiedereinstieg.
  • Wir wollen Freude am Freizeitsport (speziell am Langlaufsport) vermitteln und dadurch möglichst viele Jungendliche aus unserer Region erreichen.
  • Wir unterstützen junge, talentierte und leistungsorientierte LangläuferInnen auf ihrem Weg an die Spitze.

I Name, Sitz und Zweck

Artikel 1
Unter dem Namen Nordic Mittelbünden (NMB) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ZGB.
Artikel 2
Der Sitz des NMB befindet sich am jeweiligen Wohnsitz des Präsidenten.
Artikel 3
Der NMB fördert den Schneesport in der Region Mittelbünden. Er nimmt eine gesellschaftliche und sozialpolitische Aufgabe wahr, indem er den Langlaufsport als Leistungssport fördert und verankert. Er koordiniert die sportliche Ausbildung, Trainingsmöglichkeiten und Wettkämpfe für leistungsorientierte Athleten/Innen. Er fördert eine gezielte Aus- und Weiterbildung der Trainer, Betreuer und Funktionäre.
Der NMB fördert und koordiniert die Tätigkeiten der ihm angeschlossenen Clubs.
Der NMB lehnt sich an die Grundsätze vom Bündner Skiverband (BSV), will aber eine weitgehend unabhängige und eigenständige Organisation sein.
Der NMB strebt eine enge Zusammenarbeit mit anderen Sportorganisationen, Sponsoren, den Tourismusorganisationen und weiteren öffentlichen oder privaten Institutionen an, die am Langlaufsport interessiert sind.

II Mitgliedschaft und Vertretung


Artikel 4

Mitglieder können alle Skiclubs sein, die Mitglied von Swiss Ski und dem Bündner Skiverband (BSV) sind. Über die Mitgliedschaft entscheidet die Delegiertenversammlung des Nordic Mittelbünden (NMB) mittels einfachem Mehr. Bei der Aufnahme in den NMB ist pro Mitglied eine einmalige Gebühr von CHF 1 000.- zu entrichten. Im Anhang sind die Mitglieder namentlich aufgelistet. Natürliche oder juristische Personen, die den NMB unterstützen, können vom Vorstand zu Gönnern ernannt werden.
Artikel 5
Die Ablehnung eines beitrittswilligen Clubs kann nur aus wichtigen Gründen mit Zweidrittelmehrheit der an der Delegiertenversammlung abgegebenen Stimmen erfolgen. Die Ablehnungsgründe sind dem beitrittswilligen Club schriftlich zu eröffnen.
Artikel 6
Clubs, die den Verpflichtungen gegenüber dem Nordic Mittelbünden (NMB) nicht nachkommen, die Statuten, Reglemente oder die Interessen des Vereins in grober Weise missachten, können mit Zweidrittelmehrheit der an der Delegiertenversammlung abgegebenen Stimmen ausgeschlossen werden. Der Ausschluss ist schriftlich zu begründen.

III Organe


Artikel 7

Die Organe des NMB sind:

  • Delegiertenversammlung
  • Vorstand
  • Kontrollstelle

Artikel 8
Um in den Vorstand gewählt zu werden, ist die Mitgliedschaft in einem dem Nordic Mittelbünden (NMB) angehörigen Club, Voraussetzung.
Artikel 9
Die Amtsdauer der Mitglieder der Organe beträgt 3 (drei) Jahre. – Das für eine Wahl zuständige Organ kann ein gewähltes Mitglied aus wichtigen Gründen nach dessen Anhörung jederzeit seines Amtes entheben.

IV Delegiertenversammlung


Artikel 10

Die Delegiertenversammlung ist oberstes Organ des NMB.
Artikel 11
Die Delegiertenversammlung setzt sich aus den Delegierten der Clubs mit folgendem Stimmrecht zusammen:

  •  1 Stimme Grundquote pro Club
  • 1 Stimme Grundquote für aktive Trainingsgruppe

Sämtliche Stimmen eines Clubs müssen bei Abstimmungen einheitlich durch einen Delegierten abgegeben werden. – Clubs, die ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem NMB bis zum 30. April des Geschäftsjahres nicht nachgekommen sind, haben an der Delegiertenversammlung kein Stimmrecht.
Gönner sind berechtigt, mit beratender Stimme an der Delegiertenversammlung teilzunehmen.
Artikel 12
Die ordentliche Delegiertenversammlung muss spätestens zwei Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres stattfinden.
Die ordentliche Delegiertenversammlung ist zuständig für folgende NMB-Geschäfte:

  1. Feststellung der vertretenen Stimmen
  2. Wahl der Stimmenzähler
  3. Genehmigung des Protokolls
  4. Jahresberichte
  5. Rechnungsablage / Revisorenbericht / Entlastung des Vorstandes
  6. Festsetzen des Mitglieder- sowie des Kaderbeitrages
  7. Budget
  8. Wahlen
    1. Präsident
    2. Vorstandsmitglieder
    3. Kontrollstelle
  9.   Anträge
  10. Verschiedenes

Anträge müssen mindestens einen Monat vor der Delegiertenversammlung dem Präsidenten eingereicht werden. – Wahlvorschläge können an der Delegiertenversammlung anlässlich des Traktandums 8 (Wahlen) eingereicht werden.
Artikel 13
Die Delegiertenversammlung wird durch den Präsidenten oder bei seiner Verhinderung durch den Vize-Präsidenten geleitet. An der Delegiertenversammlung kann nur über traktandierte Geschäfte Beschluss gefasst werden.
Über die Verhandlungen der Delegiertenversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.
Artikel 14
Die Abstimmungen und Wahlen sind offen vorzunehmen, sofern nicht durch die Mehrheit der abgegebenen Stimmen geheime Durchführung beschlossen wird. Bei Abstimmungen über Sachgeschäfte gilt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Wahlen entscheidet das absolute Mehr, im zweiten Wahlgang die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.
Artikel 15
Eine ausserordentliche Delegiertenversammlung muss durch den Vorstand einberufen werden, wenn dringende NMB-Geschäfte dies erfordern. Weiter kann eine ausserordentliche Delegiertenversammlung von mindestens einem Fünftel der dem NMB angehörenden Clubs, die zusammen mindestens einen Fünftel der NMB-Stimmen gemäss Artikel 11 besitzen, verlangt werden. Sodann kann durch Beschluss der ordentlichen Delegiertenversammlung eine ausserordentliche Delegiertenversammlung einberufen werden.
Artikel 16
Die Clubs werden mindestens 20 Tage vor der Delegiertenversammlung unter Mitteilung der Traktanden schriftlich eingeladen. Alle ordnungsgemäss einberufenen Versammlungen sind beschlussfähig.

V Vorstand

Artikel 17
Der Vorstand besteht aus:

  • Präsident
  • Vize-Präsident/Aktuar
  • Leiter Finanzen

Der Vorstand konstituiert sich selbst; Ämterkumulation ist zulässig. – Es steht dem Vorstand frei, Interessenvertreter zu definieren und in einem erweiterten Vorstand zu den Beratungen beizuziehen.
Artikel 18
Der Vorstand vertritt den NMB nach aussen. Er ist zuständig für alle Geschäfte, die nicht in die Kompetenz der Delegiertenversammlung fallen. Seine Aufgaben umfassen im Besonderen:

  • Führung des NMB
  • Umsetzen der Politik des Bündner Skiverbandes sowie von Swiss-Ski
  • Einstellung und Betreuung von Angestellten
  • Beschaffung der erforderlichen Finanzen

Artikel 19
Der Vorstand wird durch den Präsidenten einberufen. Die Mehrheit der Mitglieder des Vorstandes kann die Einberufung einer Vorstandssitzung verlangen. – Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. – Der Vorsitz einer Sitzung führt der Präsident oder im Falle seiner Verhinderung der Vize-Präsident. Bei Stimmengleichheit fällt der Vorsitzende den Stichentscheid.
Artikel 20
Die Aufgaben des Vorstands umfassen:

  • Erlass und Änderung von Reglementen
  • Beschaffung der erforderlichen Finanzen in Zusammenarbeit mit dem Vorstand
  • Überwachung und Koordination der Tätigkeiten der Clubs
  • Publizitätswesen (Medien; Webseite etc.)
  • Durchführung von Informationsanlässen für die Clubs
  • Festlegung Selektionskriterien; Kaderselektion
  • Rennorganisation und Betreuung

VI Kontrollstelle


Artikel 21
Die Kontrollstelle prüft die Jahresrechnungen und erstattet der Delegiertenversammlung schriftlichen Bericht. Sie stellt der Delegiertenversammlung Antrag auf Erteilung oder Verweigerung der Décharge gegenüber Leiter Finanzen und Vorstand.

Nordic Mittelbünden (NMB) unterstützt und fördert junge, talentierte und leistungsorientierte LangläuferInnen. Wir wollen Freude am Langlaufsport vermitteln, indem wir ihnen verschiedenen Trainings- und Wettkampfmöglichkeiten in der Region anbieten.

Es gelten folgende Selektionskriterien für den Kader Nordic Mittelbünden:

  1. Das Hauptkriterium beschreibt Grundvoraussetzungen, die ein/e Athlet/in mitbringen muss.
    • Spass am Langlauf als Wettkampfsport
      • regelmässige Teilnahme an Wettkämpfen
    • Trainingswille
      • U14           1Std. Aktivität/Tag
      • U16           1Std. Training/Tag
      • U18/U20   1 1/2Std. Training/Tag
      • selbständig
      • regelmässiger Trainingsbesuch
  2. Der/die Athlet/in muss Ski Club Mitglied in einem Mitgliederverein von Nordic Mittelbünden sein und startet zwingend in jedem Wettkampf für diesen Verein.
  3. Es werden Athleten ab dem älteren Jg U14 und ältere für den Kader Nordic Mittelbünden selektioniert.
  4. Der Cheftrainer Nordic Mittelbünden kann auch weitere Athleten für den Kader selektionieren.
  5. Alle Selektionsvorschläge werden mit den verantwortlichen Clubtrainern besprochen.

Anja Baselgia

Funktion: Präsidentin
Wohnort: Lantsch/Lenz

Martin Bundi

Funktion: Administration, Kassier
Wohnort: Chur

Katrin Baselgia

Funktion: Aktuarin
Wohnort: Parpan

Christian Heimo

Funktion: Trainer Langlauf
Wohnort: Davos

Gianin Juon

Geburtstag: 23.03.2009
Wohnort: Rhäzüns
Beruf: Schüler
Heimclub: SSC Rätia Chur
im Kader seit: 2022

Matti Baselgia

Geburtstag: 12.01.2010
Wohnort: Parpan
Beruf: Schüler
Heimclub: LLC Bual Lantsch/Lenz
im Kader seit: 2023

Anteo Wyss

Geburtstag: 22.02.2010
Wohnort: Einsiedeln
Beruf: Schüler
Heimclub: LLC Bual Lantsch/Lenz
im Kader seit: 2023

Melanie Zala

Geburtstag: 23.07.2010
Wohnort: Chur
Beruf: Schülerin
Heimclub: SSC Rätia Chur
im Kader seit: 2023

Helena Richter

Geburtstag: 01.10.2010
Wohnort: Landquart
Beruf: Schülerin
Heimclub: LLC Bual Lantsch/Lenz
im Kader seit: 2023

Amelie Baselgia

Geburtstag: 26.10.2010
Wohnort: Lantsch/Lenz
Beruf: Schülerin
Heimclub: LLC Bual Lantsch/Lenz
im Kader seit: 2023

Sven Dolf

Geburtstag: 22.09.2011
Wohnort: Almens
Beruf: Schüler
Heimclub: LLC Bual Lantsch/Lenz
im Kader seit: 2023

Pablo Baselgia

Geburtstag: 09.01.2007
Wohnort: Lantsch/Lenz
Beruf: Lehrling

Heimclub: LLC Bual Lantsch/Lenz
im Kader seit: 2019

Mario Fröhlich

Geburtstag: 12.03.2007
Wohnort: Chur
Beruf: Schüler

Heimclub: LLC Bual Lantsch/Lenz
im Kader seit: 2021

Iwan Bonell

Geburtstag: 26.05.2007
Wohnort: Chur
Beruf: Schüler
Heimclub: SSC Rätia Chur
im Kader seit: 2020

Nico Zala

Geburtstag: 12.05.2008
Wohnort: Chur
Beruf: Schüler
Heimclub: SSC Rätia Chur
im Kader seit: 2021

Corsin Ehrler

Geburtstag: 26.05.2008
Wohnort: Chur
Beruf: Schüler
Heimclub: SSC Rätia Chur
im Kader seit: 2023

Chiara Fröhlich

Geburtstag: 01.10.2008
Wohnort: Chur
Beruf: Schülerin
Heimclub: LLC Bual Lantsch/Lenz
im Kader seit: 2021

Jonas Baumann

Geburtstag: 27.03.1990
Wohnort: Lohn / Davos
Beruf: Profi Langläufer

Heimclub: SC Tambo Splügen
im Kader seit: 2003
Spezielles:
Swiss Ski A Kader Herren

Jonas Homepage